„Unser Angebot im MVV-Verbundraum ist enorm“, betont MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch. „Jeden Tag sind neben S-Bahnen, Regionalbahnen, U- und Trambahnen auch 1.500 RegionalBusse und 500 Stadtbusse in München im Einsatz, für die zuverlässige Fahrgastinformation hängen nun auch außerhalb der Landeshauptstadt bereits 725 DFI-Anzeiger an den Haltestellen, weitere 475 solcher digitalen Anzeiger sind in Planung. Alles in allem geht es uns als MVV immer darum, den Fahrgästen das Einsteigen bzw. Umsteigen in Bus und Bahn leichter zu machen. Dieses umfassende System muss am Ende auch über die Fahrkarteneinnahmen finanziert werden.“, ergänzt MVV-Geschäftsführer Rosenbusch.
Folgende Änderungen ergeben sich bei den Fahrscheinen im Bartarif (Auszug):
- Der Preis der Einzelfahrkarte für Zone M bzw. Zone 1 steigt um 10 Cent von 4,10 Euro auf 4,20 Euro.
- Der Preis für Einzelfahrten innerhalb einer Zone in den Zonen 2-12 sinkt von 4,10 Euro auf 2,70 Euro
- Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke steigt um 10 Cent von 2,00 Euro auf 2,10 Euro.
- Der Preis der Einzelfahrkarte Kind steigt um 10 Cent von 1,90 Euro auf 2,00 Euro.
- Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 17,80 Euro auf künftig 18,70 Euro angehoben; der Preis der Streifenkarte U21 von 9,80 Euro auf 10,20 Euro.
- Der Preis der Gruppen-Tageskarte – beispielsweise für die Zonen M-5 – wird von 30,50 Euro auf 32,60 Euro erhöht.
- Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M bzw. Zone 1 steigt um
0,40 Euro auf künftig 10,10 Euro.
- Die Preise für die Kinder-Tageskarte (bisher 3,70 Euro) und für die Fahrrad-Tageskarte (bisher 3,50 Euro) werden um 0,10 Euro auf 3,80 Euro bzw. um 0,20 Euro auf 3,70 Euro angehoben.
Änderungen bei den Zeitkarten und Abonnements (Auszug):
Die Preise der Monatskarten werden durchschnitt-
lich um 4,3 bis 4,4 Prozent angehoben. So steigt etwa der Preis der Monatskarte für die Zone M bzw. 2 Zonen von bisher 68,40 Euro auf künftig 71,40 Euro.
Die Preise der Wochenkarten steigen durchschnittlich um 6,1 bis 6,3 Prozent: Eine Wochenkarte für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 23,80 Euro statt bisher 22,40 Euro, für die Zonen M-5 ist eine Wochenkarte für 80,60 Euro statt bisher 75,90 Euro erhältlich.
Die Preise der Monatskarte 9 Uhr steigen in ähnlichem Umfang wie die regulären Monatskarten. Für eine Monatskarte 9 Uhr für die Zone M bzw. 2 Zonen sind künftig 63,50 Euro zu bezahlen, für die Zonen M-5 werden künftig 101,10 Euro fällig.
Die Preise der Monatskarte 65 werden in ähnlichem Maße erhöht wie die anderen Monatstickets. Eine Monatskarte 65 für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 59,50 Euro, und für die Zonen M-5 beträgt der neue Preis 88,80 Euro.
Für Zeitkarten erfolgt die Preisanpassung zu folgenden Zeitpunkten:
- für Wochen- und -Monatskarten zum 01.01.2026,
- für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 01.01.2026,
- für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise zum 01.01.2026.
Darüber hinaus wird die jährliche Zahlungsweise abgeschafft. Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise gelten jedoch trotzdem – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres unverändert weiter. Die Preisanpassung und die Umstellung auf monatliche Zahlungsweise erfolgt für die Abonnent:innen jeweils zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres.
Der Preis für das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bleibt unverändert. Dieses Ticket wird weiterhin wie gewohnt mit monatlicher Abbuchung (10 x 36,50 Euro) oder auch mit jährlicher Zahlung (1 x 365 Euro) ausgegeben.
Für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gibt es das Bayerische Ermäßigungsticket, ein?vergünstigtes Deutschlandticket, für 29 Euro pro Monat.?Über eine mögliche Preisanpassung des Deutschlandtickets entscheiden der Bund und die Länder, nicht der MVV.
Aufbrauch- und Umtauschfristen geltender Fahrkarten
Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs
- Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Tarifstand 01.01.2025)
können bis zum 31.03.2026 aufgebraucht werden.
- Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro)
können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages
umgetauscht oder gegen Bezahlung des tariflich festgelegten Erstattungs-
entgelts (3 Euro) erstattet werden.
Zeitkarten
- Zeitkarten mit wochenweiser Gültigkeit (Wochenkarte, Wochenkarte Ausbildungstarif I/II) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.
- Zeitkarten mit monatsweiser Gültigkeit (Monatskarte, Monatskarte 9 Uhr, Monatskarte 65, Monatskarte S, Monatskarte Ausbildungstarif I/II, Monatskarte Ausbildung PLUS AT I/II) gelten bis zum Ende ihrer Geltungsdauer weiter.
MVV-Abonnement
- Bei MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise gelten ab 01.01.2026 die neuen Preise.
- MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise können bis zum Ende der Geltungsdauer weiter genutzt werden.
365-Euro-Ticket MVV, Schule I I/II SEPA, Ausbildung SEPA
- Bei diesen Tarifen gelten ab dem 01.01.2026 die neuen Preise.
Am 01.01.2026 kommen die Stadt Landshut und drei Landkreise zum MVV
Das MVV-Tarifgebiet erweitert sich im Zuge der MVV-Verbundraumerweiterung zum 01.01.2026 um die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf a. Inn, Landshut sowie die Stadt Landshut. Der MVV-Tarif löst dann alle anderen Nahverkehrstarife in den neuen Landkreisen und der Stadt Landshut ab, sodass Fahrgäste mit einem Ticket vom Münchner Marienplatz z.B. bis in die Landshuter Altstadt fahren können. Neben den klassischen Papiertickets und Handytickets in der App wird auch MVVswipe auf das neue Verbundgebiet ausgeweitet.
Für die Fahrt von München nach Garmisch-Partenkirchen benötigen Ausflügler zukünftig eine Gruppentageskarte (für bis zu 5 Personen) für die Zonen M-11 zum Preis von 40,10 Euro. Nach Landshut benötigen Fahrgäste ab München ein MVV-Ticket für die Zonen M-8: das bedeutet 10 Streifen auf der Streifenkarte (18,70 Euro) oder für Hin- und Rückfahrt eine Single-Tageskarte zum Preis von 23,90 Euro. Für die Strecke von Rosenheim nach Mühldorf a. Inn lösen Reisende dann ein Ticket für die Zonen 5-9 zum Einzelfahrkartenpreis von 10,70 Euro bzw. 5 Streifen auf der Streifenkarte für 9,35 Euro.
Übergangsregelungen für Unternehmertarife in den Landkreisen, die dem MVV beitreten
- Im Unternehmertarif ausgegebene Einzelfahrkarten, Mehrfahrtenkarten und Tageskarten verlieren mit Einführung des MVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2026 ihre Gültigkeit und werden nicht mehr ausgegeben.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2026 ausgegebene Wochen- und Monatskarten gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer weiter.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2026 ausgegebene Abonnements gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2026 weiter.
- Im Unternehmertarif vor dem 01.01.2026 ausgegebene Schülerzeitkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 31.01.2026 weiter.
Die verbundweit gültigen Tarife für Kinder-Fahrkarten, für die Fahrrad-Tageskarte und für das 365-Euro-Ticket gelten ab dem 01.01.2026 für das gesamte vergrößerte Verbundgebiet.
Ausführliche Informationen zu den neuen Fahrpreisen werden in den kommenden Tagen auf www.mvv-muenchen.de veröffentlicht.