Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Mitnahmeregelungen

Personen

Für Kinder unter 6 Jahren gilt der Nulltarif. Sie fahren unentgeltlich und können in unbegrenzter Zahl mitgenommen werden. Wenn sie noch nicht schulpflichtig sind, müssen sie von Personen, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben, begleitet werden.

Einige IsarCards umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige IsarCard, eine IsarCard9Uhr, eine IsarCard S oder eine IsarCardJob mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren lassen. Dabei gilt: Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder sind in beliebiger Anzahl zugelassen, ansonsten insgesamt maximal drei. 

Mit der IsarCard65 allerdings ist die Mitnahme von Kindern nicht möglich.

Die Gruppen-Tageskarten erlauben grundsätzlich die Fahrt von bis zu 5 erwachsenen Personen – wobei Kinder als halbe Personen zählen.

Hunde

Ihr Hund fährt gratis mit – wenn Sie eine gültige MVV-Fahrkarte oder ein Deutschlandticket haben.

Weitere Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie nicht in Korb oder Tasche unterschlüpfen. 

Das Tier muss in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnstationen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn es Fahrgäste gefährden könnte.

Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.

Als Kampfhunde geltende Rassen in Bayern - Liste des Kreisverwaltungsreferats München

Fahrräder

Die Mitnahme von Fahrrädern ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Einsitzige Fahrräder sind in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt.

Tandems sind nur in S-Bahnen oder Gepäckwagen bzw. in Mehrzweckabteilen in freigegebenen Regionalzügen erlaubt.

In Bus und Tram dürfen keine Fahrräder mitgenommen werden (ausgenommen Kleinkindfahrräder und Klappräder, siehe unten). Die Mitnahme von Lastenrädern ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Nutzen Sie für Ihre Fahrt mit den freigegebenen Regionalzügen oder den S-Bahnen im MVV eine BahnCard 100, ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. Für die Fahrradmitnahme in der U-Bahn ist weiterhin eine Fahrrad-Tageskarte zu lösen.

Fahrrad-Tageskarte

 

Sperrzeiten

Bitte die unterschiedlichen Sperrzeiten bei S- & U-Bahnen beachten

S-Bahn

Die Fahrradmitnahme ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig.

Es gelten folgende Sperrzeiten, zu denen Sie Ihr Fahrrad nicht mitnehmen dürfen:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
  • Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr - entfällt in den Schulferien in Bayern
  • Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme immer erlaubt.

Ausnahmen
Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder sind von den Sperrzeiten ausgenommen.

Achtung: Während den bayerischen Schulferien 2024 (Weihnachten Vorjahr, Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten) sind die Sperrzeiten außer Kraft gesetzt. Während dieser Zeit können Sie zu jeder Zeit ein Fahrrad mit in die S-Bahn nehmen.

 

U-Bahn

Die Fahrradmitnahme ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Es gelten diese Sperrzeiten:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr (ausgenommen Feiertage) 
  • Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr (ausgenommen Feiertage) - entfällt in den Schulferien in Bayern

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder sind von den Sperrzeiten ausgenommen.

 

Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. Die Sperrzeiten sind zu beachten.

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.

Rollstühle und motorisierte Rollstühle

Die Mitnahme von (motorisierten) Rollstühlen ist in Bus und Tram dann erlaubt, wenn sie auf einer Fläche von 1,5 x 1,5 m wenden können. Darüber hinaus gilt als Voraussetzung für die Mitnahme in U-Bahn, Bus und Tram, dass sie nicht länger als 1,25 m/breiter als 80 cm sind, das Gesamtgewicht nicht größer als 300 kg ist, und der Hublift (Tram) nicht beeinträchtigt wird.

Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (E-Scooter, 4-rädrig)

Voraussetzung für die Mitnahme in Linienbussen ist

  • ein Herstellernachweis über die technischen Vorgaben (4 Räder, max. 300 kg Gesamtgewicht, max. Länge 1,2 m, Feststellbremse, Eignung zum Rückwärtsfahren, Stabilität)
  • ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ bzw. der Nachweis der Kostenübernahme für den E-Scooter durch eine Krankenkasse
  • eine schriftliche Freigabe für die Mitnahme durch das/die Verkehrsunternehmen (auf Antrag).

Die Beförderung in Trambahnen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Diese Elektromobile werden - im Gegensatz zu E-Tretrollern - auch nach dem 2. April 2024 in den Bussen und U-Bahnen der MVG befördert.

Elektrotretroller (E-Scooter)

Eine Mitnahme von Elekrotretrollern (oft ebenfalls als E-Scooter bezeichnet) ist im MVV grundsätzlich erlaubt, sofern sie zusammengeklappt transportiert werden.

Ab dem 2. April 2024 ist die Mitnahme allerdings nur mehr in den Regionalzügen, S-Bahnen und MVV-Regionalbussen erlaubt. Eine Mitnahme in den Verkehrsmitteln der MVG (U-Bahn, Trambahn und Stadtbusse in München) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Übrige Sachen

Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind Segways, Leiterwagen und Sachen, die mehr als 80 x 90 cm Platz einnehmen oder mehr als 25 kg wiegen. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.