Was ist eine Chipkarte?
Die Chipkarte ist eine Plastikkarte in der Größe einer EC-Karte. Auf der Chipkarte können mehrere elektronische Fahrkarten gespeichert werden. Die Chipkarte mit der darauf gespeicherten elektronischen Fahrkarte ersetzt Ihr Papierticket oder Ihre bisherige Wertmarke. Sie bekommen somit nach Erhalt Ihrer Chipkarte keine Wertmarken mehr zugesendet, die Sie regelmäßig austauschen müssen. Die Chipkarte selbst muss erst nach 5 Jahren ausgetauscht werden. Sie erhalten Ihre Chipkarte von Ihrem zuständigen Abo-Center.
Was ist eine elektronische Fahrkarte?
Die elektronische Fahrkarte ist ein elektronischer Datensatz ihrer Fahrtberechtigung, der manipulations- und fälschungssicher in der Chipkarte gespeichert ist. Diese enthält neben dem örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich, bei persönlichen Abonnements auch Vorname und Name in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht des Inhabers ( "Max Mustermann, geb. 01.03.1974, männlich" wird zu "M1x@M8n 03/1974 M").
Warum wird auf der Chipkarte kein Name aufgedruckt?
Bei der Chipkarte gilt: Alles, was zuvor sichtbar auf die Papierfahrkarte gedruckt wurde, wird nun elektronisch in Ihrer Chipkarte gespeichert. Um mehrere Chipkarten in einem Haushalt voneinander unterscheiden zu können, kann die Chipkarte beschriftet werden, z.B. auf dem dafür vorgesehenen Notizfeld.
Warum wird die Chipkarte eingeführt?
Die Partner im MVV wollen Ihre Ticketsysteme zukünftsfähig machen und verbesserte elektronische Lösungen für Ihre Kunden anbieten. Es wurde ein gemeinsamer, verbundweiter Einstieg beschlossen, der schrittweise vollzogen wird. Mit neuen elektronischen Lösungen sind einheitliche, verbesserte und sicherere Serviceprozesse möglich.
Welche Vorteile hat die Chipkarte?
Die Vorteile der Chipkarte sind:
Erhöhte Sicherheit
Wird die Chipkarte verloren oder gestohlen, kann sie inklusive aller Abonnements gesperrt werden. Gegen einen Kostenbeitrag von bis zu 15,00 Euro erhalten Kunden vom zuständigen Abo-Center umgehend eine Ersatzchipkarte. Die Chipkarte wird auch bei einer übertragbaren elektronischen Fahrkarte ersetzt.
Mehr Service
Möchten Kunden z.B. die räumliche Gültigkeit ihrer IsarCard ändern, können sie dies beim zuständigen Abo-Center im Kundenportal, schriftlich, per E-Mail oder persönlich in den Kundencentern beauftragen. Für die Bereitstellung der neuen Fahrkarte ist aber kein erneuter Versand der Papierfahrkarte erforderlich – Kunden können ihre neue IsarCard an Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo (z.B. Automaten an S-Bahn Bahnhöfen) auf die Chipkarte laden. Natürlich können Kunden die neue Fahrkarte auch im Kundencenter auf die Chipkarte laden.
Mehr Komfort
Mit der Umstellung der Abonnements auf die Chipkarte entfallen bei den übertragbaren Abonnements die Fahrkartenbögen mit 12 Fahrkarten für die einzelnen Monate. Der regelmäßige Austausch – und das versehentliche Vergessen – der „Monatsabschnitte“ bei übertragbaren Abos zum Monatsersten ist nicht mehr nötig.
Kostet mich die Chipkarte etwas?
Die Chipkarte kostet Sie nichts, es wird auch kein Pfand erhoben. Bei Verlust der Chipkarte mit elektronischer Fahrkarte wird gegen einen Kostenbeitrag von bis zu 15,00 Euro eine neue Chipkarte ausgestellt.
Welche Fahrkarten gibt es als elektronische Fahrkarte auf der Chipkarte?
In einem ersten Schritt werden folgende Abos als elektronische Fahrkarten angeboten:
- IsarCardAbos (persönlich oder übertragbar)
- IsarCard 9 Uhr Abo (persönlich oder übertragbar)
- IsarCard60 Abo (persönlich oder übertragbar)
- IsarCardJob (persönlich)
Was ändert sich für mich als Kunde?
An Ihrem Abonnement ändert sich nichts. Anstelle der Fahrkarte auf Papier nutzen Sie nun die Chipkarte. Auf dieser Chipkarte ist das von Ihnen gewählte MVV-Angebot, z.B. Ihre IsarCardJob, gespeichert. Das MVV-Angebot und dessen Gültigkeit sind nicht mehr auf einen Blick sichtbar, sondern als elektronische Fahrkarte auf der Chipkarte gespeichert.
Wird es weiterhin Papierfahrkarten geben?
Im Laufe des Jahres 2020 werden alle IsarCard-Abonnements die beim Abo-Center der Münchner Verkehrsgesellschaft/MVG geführt werden auf die Chipkarte umgestellt. Die beim Abo-Center der Deutsche Bahn/S-Bahn München betreuten IsarCard-Abonnements wurden bereits im Jahr 2019 auf die Chipkarte umgestellt.
Wochen- und Monatskarten, sowie alle Tages- und Einzelfahrkarten und die Streifenkarten sind weiterhin im Papierformat erhältlich.
Wann erhalte ich meine Chipkarte?
Während des sukzessiven Umstellungsprozesses im Laufe der Jahre 2019 und 2020 haben die Abonnementkunde der Deutschen Bahn ihre Chipkarte bereits erhalten. Bei den Abonnementkunde der MVG erfolgt die Umstellung bis zum Ende des Jahres 2020. Diese Unterschiede sind auf die technischen und organisatorischen Prozesse bei den beiden Abo-Centern zurückzuführen.
Was mache ich bei Defekt oder Verlust der Karte?
Defekt: Die Chipkarte kann im Kundencenter Ihres Abo-Vertragspartner ersetzt werden (S-Bahn Kundencenter bei einem Abo bei der Deutschen Bahn bzw. MVG Kundencenter bei einem Abo bei der MVG); hierbei wird die alte Chipkarte gesperrt. IsarCard Job Kunden wenden sich (auch bei Verlust) bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner in ihrem Unternehmen oder an das Abo-Center, das den IsarCardJob Vertrag in Ihrem Unternehmen betreut.
Verlust: Falls Sie die Chipkarte verlieren und kein IsarCard Job Abo haben, können Sie die Karte über das Kundenportal, im Kundencenter oder bei der Hotline Ihres Abo-Centers sperren lassen. Die Verlustmeldung führt immer zu einer Sperrung der Chipkarte und nach kurzer Prüfung der Ausstellung einer Ersatz-Chipkarte.
Welche Verkehrsunternehmen im MVV geben die Chipkarte aus?
Folgende Verkehrsunternehmen geben die Chipkarte für Abonnementkunden über Ihre Abo-Center aus:
- Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
- Deutsche Bahn/S-Bahn München (SBM)
Wie und wo erhalte ich die Chipkarte?
Im Rahmen der Einführung erhalten alle aktiven Abo-Kunden die Chipkarte per Post an die hinterlegte Anschrift. Bei Neubestellungen über das Kundenportal Ihres Abo-Centers erhalten Sie Ihre Chipkarte ebenfalls per Post,bei Bestellungen direkt im Kundencenter wird die Chipkarte sofort ausgehändigt.
IsarCard Job Kunden erhalten die Chipkarte ausschließlich per Post. Die Bestellung des Abos selbst wird unter Einbezug des Arbeitgebers oder über den Arbeitgeber getätigt.
Steigt mein Fahrpreis wegen der Chipkarte?
An Ihrem Abonnement ändert sich nichts, die Einführung der Chipkarte hat keine Auswirkung auf den Fahrpreis.
Wo gilt meine Chipkarte?
Am Geltungsbereich Ihres Abonnement ändert sich nichts, Ihre elektronische Fahrkarte auf der Chipkarte gilt entsprechend der bisherigen Gültigkeit Ihres Papiertickets und in allen Verkehrsmitteln im MVV.
Was ist zu beachten, wenn ich über den räumlichen Geltungsbereich meines Abos hinausfahren möchte?
Sobald Sie sich außerhalb des Geltungsbereichs Ihres Abonnements befinden, ist Ihr Ticket nicht mehr gültig und Sie benötigen ein zusätzliches MVV-Ticket. Bitte lösen Sie ein Ticket für den zusätzlich benötigten Geltungsbereich (z.B. Anschlussticket für Zeitkarten).
Wie ändere ich den räumlichen Geltungsbereich meines Abos?
Den Änderungswunsch können Sie am Einfachsten online über das Kundenportal Ihres Abo-Centers übermitteln. Dort sehen Sie dann auch, zu welchem nächstmöglichen Datum die Änderung möglich ist.
Eine persönliche Mitteilung vor Ort in den Kundencentern der S-Bahn München (bei einem Abo bei der Deutschen Bahn und den Kundencentern der MVG (bei einem Abo bei der MVG) oder über die Abo-Hotline Ihres Abo-Centers ist ebenfalls möglich.
Kunden, die ein IsarCard Job Abo besitzen, können die Änderungen an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei ihrem Arbeitgeber weitergeben.
Wann läuft meine Chipkarte ab?
Die sicherheitstechnische Nutzungsdauer beträgt ähnlich wie bei den Giro- oder Kreditkarten ca. 5 Jahre. Das Ende der Nutzungsdauer ist auf der Vorderseite der Chipkarte aufgedruckt und kann auch über den QR-Code auf der Vorderseite elektronisch ausgelesen werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsdauer wird Ihnen eine neue Chipkarte automatisch zugesandt.
Ist es erlaubt, dass ich meine Kinder mitnehmen / alleine damit fahren lassen?
Wenn das genutzte MVV Angebot (z.B. IsarCard im Abo) eine Kindermitnahme beinhaltet, können Kinder innerhalb der geltenden Angebotsregelungen mitgenommen werden bzw. können Kinder die Chipkarte bei einem übertragbaren Abonnement auch selbst verwenden.
Wie, wann und wo kann ich das Abo kündigen?
Die Kündigung kann über das Kundenportal Ihres Abo-Center, bei dem Ihr Abo geführt wird oder über eine Nachricht per E-Mail, per Fax oder per Post an Ihr Abo-Center erfolgen.
IsarCard Job Abos können entweder auch über das den IsarCard Job Vertrag bei Ihrem Unternehmen betreuende Abo-Center oder über den persönlichen Ansprechpartner beim Arbeitgeber gekündigt werden.
Wenn ich mein Abo kündige, muss ich meine Chipkarte dann zurückgeben?
Die elektronsiche Fahrkarte wird zum gewünschten Kündigungsdatum automatisch gesperrt und berechtigt dann nicht mehr zur Fahrt. Die Chipkarte selbst muss nicht zurückgegeben werden - sie wird weiter verwendet, wenn Sie erneut ein Abonnement abschließen.
Was passiert in einer Kontrolle?
Bei der Kontrolle durch das Prüfpersonal wird die elektronische Fahrkarte ausgelesen und deren zeitliche, räumliche und tarifliche Gültigkeit automatisiert geprüft. Durch ein optisches Signal wird dem Kontrolleur angezeigt, dass die Fahrkarte gültig ist und auf dem Display erscheint die Anzeige "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken. Bei einem persönlichen Abo ist wie bisher ein Lichtbildausweis mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.
Welche Daten entstehen bei der Kontrolle?
In der Kontrolle entsteht ein Kontrollnachweis, ein sogenannter Transaktionsdatensatz. Dieser enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer. Er wird erhoben, um zu prüfen, ob die elektronische Fahrkarte frei von Manipulationen ist.
Was muss ich bei einer nicht lesbaren Chipkarte tun?
Bei nicht lesbaren Chipkarten wird Ihnen ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)" ausgestellt. Sie werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, das die Chipkarte an Sie ausgegeben hat. Dort wird die Chipkarte geprüft und je nach Ergebnis das EBE storniert und ggf. eine neue Chipkarte ausgestellt bzw. das EBE aufrecht erhalten.
Wie lange kann ich mit meiner Papierfahrkarte noch fahren?
Sie erhalten zu Ihrer Chipkarte eine Begleitschreiben mit allen relevanten Informationen, u.a. ab wann Ihre Chipkarte gültig ist. Papiertickets und Wertmarken verlieren ab dann für die betroffenen Abo-Angebote ihre Gültigkeit.
Wie ist der Datenschutz beim eTicketing gewährleistet?
Die Partner im MVV haben sich bei der Umstellung der Abonnements auf die Chipkarte für den deutschlandweiten Standard (((eTicket Deutschland entschieden. Dieser gilt als besonders sicher im Hinblick auf Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen.
Der Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entwickelt. Beim (((eTicket Deutschland-Standard wurde ein besonderer Fokus auf Datenschutz, Datensparsamkeit und Verbraucherschutz gelegt.
Welche Daten sind in der elektronischen Fahrkarte gespeichert?
Die elektronische Fahrkarte enthält die für die Fahrt relevanten Daten, wie das genutzte MVV Angebot und den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich (Fahrkartendaten).
Bei persönlichen Abonnements werden darüber hinaus der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht gespeichert (persönliche Daten). Der Vor- und Nachname wird in der elektronischen Chipkarte lediglich maskiert gespeichert, d.h. der Name ist ohne zugehörige Vergleichsreferenz - z.B. einen Lichtbildausweis - nicht entzifferbar.
Beispiel für einen maskierten Namen: "Max Mustermann" wird in der elektronischen Fahrkarte als "M1x@M8n" gespeichert.
Wie sehe ich, was in meiner elektronischen Fahrkarte gespeichert ist?
Wenn Sie selbst nachsehen wollen, was in Ihrem eTicket gespeichert ist, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- an einem Fahrkartenautomaten mit (((e-Logo im MVV-Verbundgebiet
- in den S-Bahn München Kundencenter sowie bei den MVG Ticket-Partnern
- über die App der S-Bahn München, den München Navigator, auf Ihrem NFC-fähigen Android-Smartphone
Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen ist das Auslesen der Chipkarte noch nicht bei allen Android-Smartphones möglich - Ausprobieren lohnt sich aber!
Werden in der Chipkarte weitere Daten gespeichert?
Neben der elektronischen Fahrkarte gibt es auf der Chipkarte zehn Speicherplätze für sog. Transaktionsdaten (Logbuch).
Ein Transaktionsdatensatz entsteht bei einem Datenaustausch zwischen Chipkarte und Terminal, z.B. im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle. Der Transaktionsdatensatz wird im Logbuch als Eintrag gespeichert. Er enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer.
Warum werden weitere Daten auf der Chipkarte gespeichert?
Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH ist im Rahmen des (((eTicket Deutschland für die im MVV als elektronische Fahrkarten ausgegebenen Tarifprodukte verantwortlich. Vor diesem Hintergrund werden z.B. Kontrolldatensätze an das Hintergrundsystem der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH übermittelt, die den Datensatz im Rahmen einer Missbrauchsanalyse auf Manipulationen, d.h. Echtheit und Unverfälschtheit der elektronischen Fahrkarte, prüft.
Fahrgäste können anhand des Logbuches nachvollziehen, welche Daten auf ihrer Chipkarte gespeichert sind.
Wie lange werden Transaktionsdaten gespeichert?
Die Chipkarte selbst verfügt über zehn Speicherplätze für Transaktionsdateneinträge. Ab dem elften Logbucheintrag werden die alten Einträge mit den neuen Folgeeinträgen überschrieben, so dass immer nur die letzten zehn Einträge auf der Chipkarte gespeichert sind.
Kontrollnachweise im Hintergrundsystem der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH werden unmittelbar nach Durchführung der Missbrauchsanalyse gelöscht.
Kann meine Chipkarte unbemerkt ausgelesen werden?
Die im MVV eingesetzten kontaktlosen Chipkarten sind, wie mittlerweile auch viele Bankkarten, auf drahtlosen Datenaustausch im Nahbereich ausgelegt. Das Auslesen der Daten auf der Chipkarte ist bis zu einer Entfernung von maximal 2 cm zwischen Chipkarte und Lesegerät möglich, die Datenübertragung zwischen Chipkarte und Lesegerät hängt aber insbesondere von der räumlichen Lage und der „Verpackung“ der Chipkarte ab (z.B. Brieftasche). Grundsätzlich können kontaktlose Chipkarten durch im Handel erhältliche spezielle Schützhüllen zusätzlich geschützt werden.